0172 81 84 046
Dreibach Finanzdienstleistungen
Horst Dreibach
Adlerstr. 43
70794 Filderstadt
Tel.: +491728184046
Mobil: +49172 8184046
E-Mail: kontakt@dreibach-wbt.de
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Horst Dreibach (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Landratsamt Esslingen
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-VPLK-QHAO9-42 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-175-GY2S-32 (für § 34 f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-175-F5C9-53 (für § 34 i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)
Wir haben über ein kapitalbildendes Produkt, ein sogenanntes Versicherungsanlageprodukt, gesprochen.
Für diese Art von Produkten schreibt die Transparenzverordnung (TVO) eine Entscheidung des Versicherungsmaklers vor, ob dieser Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung mit einbezieht oder nicht. Dabei geht es insbesondere um eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Rendite. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken tendenziell negativ auf die Rendite auswirken. Indem Nachhaltigkeitsrisiken bei der Produktauswahl berücksichtigt werden, kann ein solcher negativer Effekt reduziert oder gar vermieden werden.
In unsere Beratung beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken ein, indem wir die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwenden. Dadurch kann es zu einer Einschränkung der Auswahl bei den genannten Produkten kommen. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.
Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit Deckung i. H. v. 1,3 Mio. Euro sind vorhanden bei der ERGO Versicherung AG